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   VG Bremen, 25.02.2016 - 4 K 82/16   

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VG Bremen, 25.02.2016 - 4 K 82/16 (https://dejure.org/2016,108009)
VG Bremen, Entscheidung vom 25.02.2016 - 4 K 82/16 (https://dejure.org/2016,108009)
VG Bremen, Entscheidung vom 25. Februar 2016 - 4 K 82/16 (https://dejure.org/2016,108009)
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  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1507/93

    Sichere Herkunftsstaaten

    Auszug aus VG Bremen, 25.02.2016 - 4 K 82/16
    16a Abs. 3 GG gestattet die Bestimmung von Staaten durch den Gesetzgeber, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet (dazu grundlegend BVerfG, Urteil vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1507, 1508/93 - , BVerfGE 94, 115 [139-144]; zusammenfassend VG Berlin, Urteil vom 28. Januar 2015 - VG 7 K 546/14 A juris [dort als VG 7 K 546/15 A], Rn. 20; sowie VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Juni 2015 - A 6 S 1259/14 - , juris Rn. 20).

    Zur Ermittlung der bedeutsamen Tatsachen hat der Gesetzgeber die zugänglichen und als zuverlässig anzusehenden Quellen heranzuziehen, wobei den Berichten der zuständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland und internationaler Organisationen, insbesondere des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (engl. United Nations High Commissioner for Refugees, UNHCR), besonderes Gewicht zukommt (BVerfGE 94, 115 [143]).

    Eine bestimmte Art des Vorgehens, etwa die Einholung bestimmter Auskünfte oder die Ermittlung genau bezeichneter Tatsachen, ist von Verfassungs wegen jedoch nicht vorgeschrieben (BVerfGE 94, 115 [141]).

    Infolge dieses Wertungsspielraumes des Gesetzgebers, aber auch angesichts der Schwierigkeit, sich über komplexe, im Ausland angesiedelte Sachverhalte ein hinreichend sicheres Urteil zu bilden, beschränkt sich die gerichtliche Überprüfung der Einstufung eines Staates als sicherer Herkunftsstaat auf die Vertretbarkeit dieser Entscheidung mit der Folge, dass Verfassungswidrigkeit nur angenommen werden kann, wenn der Gesetzgeber sich bei seiner Entscheidung nicht von guten Gründen hat leiten lassen (BVerfGE 94, 115 [143, 144]).

    Auf der anderen Seite bedingt diese eingeschränkte materielle Prüfungsdichte ein bestimmtes Maß an Sorgfalt des Gesetzgebers bei der Erhebung und Aufbereitung der Tatsachen (BVerfGE 94, 115 [143]).

  • VG Berlin, 28.01.2015 - 7 K 546.15

    Anerkennung als asylberechtigt

    Auszug aus VG Bremen, 25.02.2016 - 4 K 82/16
    16a Abs. 3 GG gestattet die Bestimmung von Staaten durch den Gesetzgeber, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet (dazu grundlegend BVerfG, Urteil vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1507, 1508/93 - , BVerfGE 94, 115 [139-144]; zusammenfassend VG Berlin, Urteil vom 28. Januar 2015 - VG 7 K 546/14 A juris [dort als VG 7 K 546/15 A], Rn. 20; sowie VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Juni 2015 - A 6 S 1259/14 - , juris Rn. 20).

    Es ist also nicht notwendig, alle dort benannten Quellen beizuziehen, solange nur die verwendeten Quellen den dort aufgelisteten entsprechen (zur Vorgängernorm Art. 30 Abs. 5 RL 2005/85/EG [Asylverfahrens-RL 2005] siehe VG Berlin, Urteil vom 28. Januar 2015 - VG 7 K 546/14 A - , juris [dort als VG 7 K 546/15 A], Rn. 29).

    Die englische Sprachfassung, in der die Vokabel "to show" (= "ausweisen, bewähren, offenbare, weisen",.siehe Köbler, .Rechtenglisch, 8. Aufl. 2011) und nicht "to prove" ("ausweisen, belegen, bewähren, beweisen, nachweisen", siehe Köbler, ebd.) verwendet wird, scheint sogar ein geringeres Maß an Sicherheit ausreichen zu lassen (dazu und zum Folgenden ausführlich VG Berlin, Urteil vom 28. Januar 2015 - VG 7 K 546/14 A - , juris [dort als VG 7 K 546/15 A], Rn. 32; VG Münster, Urteil vom 11. Mai 2015 - 4 K 3220/13.A - , juris, Rn. 211; sowie Thym, NVwZ 2015, 1625 [1629]).

  • BVerfG, 20.09.2001 - 2 BvR 1392/00

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz iSv Art 19 Abs 4 S 1 GG iVm

    Auszug aus VG Bremen, 25.02.2016 - 4 K 82/16
    Offensichtlich unbegründet ist die Klage eines Asylbewerbers, wenn im maßgebliehen Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts nach § 77 Abs. 1 AsylG an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise keine Zweifel bestehen können und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung die Abweisung der Klage sich dem Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (BVerfG, Beschl. v. 20.09.2001 - 2 BvR 1392/00 - juris; BVerwG, Beschl. v. 06.12.1982 - 9 B 3520.82, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2015 - A 6 S 1259/14

    Vereinbarkeit der Bestimmung Serbiens als sicherer Herkunftsstaat mit

    Auszug aus VG Bremen, 25.02.2016 - 4 K 82/16
    16a Abs. 3 GG gestattet die Bestimmung von Staaten durch den Gesetzgeber, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet (dazu grundlegend BVerfG, Urteil vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1507, 1508/93 - , BVerfGE 94, 115 [139-144]; zusammenfassend VG Berlin, Urteil vom 28. Januar 2015 - VG 7 K 546/14 A juris [dort als VG 7 K 546/15 A], Rn. 20; sowie VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Juni 2015 - A 6 S 1259/14 - , juris Rn. 20).
  • BVerfG, 07.12.1992 - 2 BvR 1621/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung eines Asylantrags als

    Auszug aus VG Bremen, 25.02.2016 - 4 K 82/16
    Unter welchen Voraussetzungen sich die Abweisung einer Asylklage "geradezu aufdrängt", lässt sich nicht abstrakt bestimmen, sondern bedarf der jeweiligen Beurteilung im Einzelfall (BVerfG, Beschl. v. 07.12.1992 - 2 BvR 1621/92 - juris).
  • BVerwG, 06.12.1982 - 9 B 3520.82

    Neues Asylverfahrensgesetz - Anhängige Asylstreitigkeiten - Rechtsmittelausschluß

    Auszug aus VG Bremen, 25.02.2016 - 4 K 82/16
    Offensichtlich unbegründet ist die Klage eines Asylbewerbers, wenn im maßgebliehen Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts nach § 77 Abs. 1 AsylG an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise keine Zweifel bestehen können und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung die Abweisung der Klage sich dem Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (BVerfG, Beschl. v. 20.09.2001 - 2 BvR 1392/00 - juris; BVerwG, Beschl. v. 06.12.1982 - 9 B 3520.82, juris).
  • VG Münster, 11.05.2015 - 4 K 3220/13

    Serbien, Roma, sicherer Herkunftsstaat, offensichtlich unbegründet, politische

    Auszug aus VG Bremen, 25.02.2016 - 4 K 82/16
    Die englische Sprachfassung, in der die Vokabel "to show" (= "ausweisen, bewähren, offenbare, weisen",.siehe Köbler, .Rechtenglisch, 8. Aufl. 2011) und nicht "to prove" ("ausweisen, belegen, bewähren, beweisen, nachweisen", siehe Köbler, ebd.) verwendet wird, scheint sogar ein geringeres Maß an Sicherheit ausreichen zu lassen (dazu und zum Folgenden ausführlich VG Berlin, Urteil vom 28. Januar 2015 - VG 7 K 546/14 A - , juris [dort als VG 7 K 546/15 A], Rn. 32; VG Münster, Urteil vom 11. Mai 2015 - 4 K 3220/13.A - , juris, Rn. 211; sowie Thym, NVwZ 2015, 1625 [1629]).
  • VG Berlin, 30.10.2015 - 33 L 305.15

    Verfolgung von Roma in Albanien

    Auszug aus VG Bremen, 25.02.2016 - 4 K 82/16
    So ist der albanische Staat nicht nur um die Beendigung der Diskriminierung der Roma und sog. Ägypter bemüht, sondern hat auch beachtenswerte - durch die Europäische Union unterstützte - Maßnahmen zur Anerkennung der Rechte dieser Minderheiten unternommen (dazu ausführlich Beschluss der Kammer vom 30. Oktober 2015 - VG 33 L 305.15 A - iuris. Rn. 11 ff.).
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